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Bericht
Bericht der Revisionsstelle
MITREVA Treuhand und Revision AG
Zulassung: 500346
An die Gesamtheit der Mitglieder der Genossenschaft Migros Ostschweiz
(Urabstimmung), Gossau
Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der Genossenschaft
Migros Ostschweiz, bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang, für das am
31. Dezember 2011 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.
Verantwortung der Verwaltung
Die Verwaltung ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit
den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung
beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen
Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von
wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber
hinaus ist die Verwaltung für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen
verantwortlich.
Verantwortung der Revisionsstelle
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die
Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit
dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen.
Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen
falschen Angaben ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von
Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze
und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen
Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher
Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der
Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit
es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen
entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil
über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst
zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungs-
methoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung
der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von
uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für
unser Prüfungsurteil bilden.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember
2011 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften
Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss
Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR) erfüllen und
keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhalte vorliegen.
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungs-
standard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben der Verwaltung
ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.
Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem
schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende
Jahresrechnung zu genehmigen.
Zürich, 10. Februar 2012
MITREVA Treuhand und Revision AG
G. Federer Wenger
W. Pfaffeneder
Zugelassene Revisionsexpertin
Zugelassener Revisionsexperte, Leitender Revisor