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Bericht

Bericht der Revisionsstelle

MITREVA Treuhand und Revision AG

Zulassung: 500346

An die Gesamtheit der Mitglieder der Genossenschaft Migros Ostschweiz

(Urabstimmung), Gossau

Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der Genossenschaft

Migros Ostschweiz, bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang, für das am

31. Dezember 2011 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.

Verantwortung der Verwaltung

Die Verwaltung ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit

den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung

beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen

Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von

wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber

hinaus ist die Verwaltung für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer

Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen

verantwortlich.

Verantwortung der Revisionsstelle

Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die

Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit

dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen.

Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass

wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen

falschen Angaben ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von

Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze

und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen

Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher

Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der

Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit

es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen

entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil

über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst

zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungs-

methoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung

der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von

uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für

unser Prüfungsurteil bilden.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember

2011 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.

Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften

Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss

Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR) erfüllen und

keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhalte vorliegen.

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungs-

standard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben der Verwaltung

ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.

Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem

schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende

Jahresrechnung zu genehmigen.

Zürich, 10. Februar 2012

MITREVA Treuhand und Revision AG

G. Federer Wenger

W. Pfaffeneder

Zugelassene Revisionsexpertin

Zugelassener Revisionsexperte, Leitender Revisor