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PricewaterhouseCoopers AG
www.pwc.chAn die Gesamtheit der Mitglieder der Genossenschaft Migros Ostschweiz (Urabstim-
mung), Gossau
Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der Genossenschaft Migros
Ostschweiz, bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang, für das am 31. Dezember
2012 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.
Verantwortung der Verwaltung
Die Verwaltung ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den
gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhal-
tet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontroll-
systems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen
falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist die Ver-
waltung für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmetho-
den sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.
Verantwortung der Revisionsstelle
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jah-
resrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schwei-
zerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen
Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende
Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von
Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonsti-
gen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen
des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben
in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung
dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Auf-
stellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden
Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit
des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung
der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der
vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahres-
rechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine
ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2012
abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften
Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revi-
sionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 906 OR in Verbindung mit Art.
728 OR) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhalte
vorliegen. In Übereinstimmung mit Art. 906 OR in Verbindung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3
OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vor-
gaben der Verwaltung ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jah-
resrechnung existiert. Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des
Bilanzgewinnes dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht und empfehlen,
die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
Zürich, 14. Februar 2013
PricewaterhouseCoopers AG
Daniel Anliker
Hans Peter Heiber
Revisionsexperte
Revisionsexperte
Leitender Revisor
Bericht der Revisionsstelle